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Umweltauswirkungen:

Rückbau und Recycling

Ein Haus im Rückbau

Umweltauswirkungen: Rückbau und Recycling

Abbrucharbeiten sind laut, staubig und schmutzig. Auch der Rückbau und das Recycling von Gebäuden gehen mit viel Schmutz und Umweltauswirkungen einher. Einerseits gibt es keine aktuellen Daten und Studien zur Umweltbelastung, andererseits lassen sich Abrissarbeiten nicht immer verhindern.


Da Umwelt-, Tier- und Naturschutz in diesen Zeiten zu den wichtigsten Themen gehören, haben auch wir von Laukart Abbruch uns darüber Gedanken gemacht, welche Auswirkungen unsere Arbeiten auf die Umwelt haben.


Alle wichtigen Informationen zum Thema Umweltschutzmaßnahmen, Tierschutz und Recycling haben wir in folgendem Artikel für Sie zusammengestellt. 


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Rückbau

Abriss- und Rückbauarbeiten von Gebäuden


Abriss- und Rückbauarbeiten von Gebäuden sind Arbeiten, bei denen Bauwesen komplett oder teilweise zerstört und entsorgt werden.


Abriss- und Rückbauarbeiten erfolgen in der Regel durch das Einreißen, Abtragen, Zerschlagen oder Sprengen von Gebäuden. Diese Arbeiten sind nötig, wenn das Gebäude nicht mehr saniert werden kann oder Platz für Neubauten schaffen soll. 


Im Gegensatz zum Abriss wird beim Rückbau von Gebäuden das Haus nach und nach abgetragen. Der Abriss läuft schnell und oft in einem Rutsch ab, während der Rückbau langsamer vollzogen wird. Das bedeutet weniger Schmutz, dafür aber länger anhaltender Lärm. Beim Rückbau von Gebäuden gibt es verschiedene umwelt- und tierschutzrechtliche Aspekte zu beachten.


Zum einen müssen bestimmte Zeitfenster und Ruhezeiten eingehalten werden.


Aus diesem Grund darf der Rückbau nur werktags zwischen 07.00 und 20.00 Uhr durchgeführt werden, beim Einsatz der Baumaschinen muss zudem darauf geachtet werden, dass sie den „allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm“ entsprechen. Zudem müssen beim Rückbau Maßnahmen zur Staubvermeidung eingehalten und die Maschinen zu Standzeiten abgeschaltet werden. Abfälle werden nach den geltenden Abfallregelungen entsorgt.


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Tierschutz beim Rückbau und Abriss von Gebäuden

Auch der Tierschutz spielt beim Rückbau eine Rolle. Stand ein Gebäude längere Zeit leer, siedeln sich Tiere wie Vögel, Nager und Reptilien in den Gebäuden an. Vor dem Rückbau muss sichergestellt sein, dass sich während des Rückbaus keine geschützte Tierart in dem Gebäude aufhält. Daher ist es Pflicht, vorab die möglichen Quartiere abzusuchen.


Mögliche Verstecke sind der Dachboden, Hohlräume hinter Fassadenverkleidungen, am Mauerwerk, unter den Decken oder in Schornsteinen. 

Geschützte Tiere sind zum Beispiel Wespen, Hornissen und Bienen.


Deren Nester dürfen nicht ohne Genehmigung beseitigt werden. Eine unrechtmäßige Vernichtung wird mit hohen Bußgeldern bestraft.  Auch Vogelnester und Fledermausquartiere dürfen nur von Fachpersonal sicher und kontrolliert umgesiedelt werden. 


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Recycling

Laut dem Kreislaufwirtschaftsgesetz von 2012 müssen Sie Abfall, der nicht wiederverwertet werden kann, vermeiden.


Das bedeutet, dass wir als Abrissunternehmen dazu verpflichtet sind, Abfälle beim Rückbau so zu managen, dass wir sie recyclen können.

Ein Aspekt ist die Vermeidung unnötiger Kosten, die durch die Entsorgung entstehen.


Ein weiterer Aspekt ist, dass wiederverwertbare Abfälle ein hohes wirtschaftliches Potenzial haben. Um möglichst viel Material beim Rückbau zu gewinnen, werden die Abrissarbeiten geplant und kontrolliert vorgenommen.


Vor den Abbrucharbeiten schauen wir, welche Materialien in dem Haus vorhanden sind und wie wir diese wiederverwenden können. Zudem werden die Abbrucharbeiten in umgekehrter Reihenfolge zum Aufbau des Hauses vollzogen. 


Bei den Abbrucharbeiten können folgende Schritte geplant werden: 

  • Zugängliche Bereiche ausbauen 
  • Wiederverwendbare Bauteile wie Heizkörper, Rohre oder Treppen sichern 
  • Recyclebare Baustoffe trennen und entsprechend lagern 
  • Störstoffe wie Dämm-Materialien, Schaum oder Gipsbauplatten aussortieren
  • Gebäudesubstanzen und Kellerräume zurückbauen


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