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Professionelle Abrissarbeiten –

Umweltfreundlich und kundenorientiert

Entsorgung von Bauschutt bei Abrissarbeiten

Entsorgung von Bauschutt bei Abrissarbeiten


Bundesweit sind wir Ihr Ansprechpartner für den Abriss von Gebäuden. Unsere Leistungen sorgen bei Ihnen vor Ort für einen ganzheitlichen Abbruch unter der Einhaltung hoher Umweltstandards. 


Dank eines selektiven Abrissverfahrens kann Bauschutt heutzutage recycelt werden. Abbruchunternehmen tragen so zu mehr Nachhaltigkeit im Bausektor bei. 


Folgende Anlagen und Materialien können zum Teil nach einer Instandsetzung wiederverwendet werden:


  • Heizkörper
  • Rohre
  • Ziegel und Dachziegel
  • Treppen


Reste von Betonstrukturen und weiterer mineralischer Bauschutt können als Füllmaterial weiterverwendet werden. 


Der ressourcenschonende Abriss, den wir in der täglichen Arbeit umsetzen, ist nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, sondern zudem gesetzlich vorgeschrieben. Laut dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind Abfälle auch bei Abbrucharbeiten möglichst zu vermeiden.

Da das Gesetz seit 2012 in Kraft ist, gibt es für die meisten Abfälle beim Abriss bereits gute Recyclingmöglichkeiten. Kunststoffe, Metalle sowie Altholz und mineralische Baustoffe werden in Deutschland mit Quoten bis zu über 90% recycelt. 


Diese Teilbereiche umfassen moderne Abrissarbeiten


Die eben angesprochene Kreislaufwirtschaft ist die maßgeblich treibende Kraft hinter der Diversifizierung von Abrissarbeiten. 


Nach Möglichkeit werden bei einem Abriss nur die Teile einer baulichen Struktur entfernt, bei denen eine kosteneffiziente Instandsetzung ausgeschlossen ist. 


Deshalb lassen sich rund um den Abriss eines Objekts die folgenden Teilbereiche unterscheiden:

  • Abriss
  • Teilabriss
  • Rückbau
  • Entkernung


Unsere Kunden wünschen oftmals zusätzliche
Erdarbeiten, um einen Neubau an der Stelle des abgerissenen Hauses vorzubereiten. 


Wir beraten kostenlos
Professionelle Abrissarbeiten – Umweltfreundlich und kundenorientiert

Die Ausschreibung von Abrissarbeiten und die Leistungsübernahme


Handelt es sich um öffentliche Auftraggeber, müssen Aufträge bei Abrissarbeiten ebenso wie bei Bauarbeiten ausgeschrieben werden. Ab einem Auftragsvolumen von mehr als ca. 5,2 Millionen Euro müssen Aufträge auch EU-weit für Unternehmen sichtbar sein. Das fördert einen gesunden Wettbewerb und beugt der berüchtigten “Vetternwirtschaft” vor. 


Auch abseits der Vergabeverordnung macht es für sowohl private als auch öffentliche Auftraggeber Sinn, eine Ausschreibung für geplante Abrissarbeiten durchzuführen. 


Wenn Sie Ihr Abrissvorhaben als kommunaler Auftraggeber ausschreiben, bieten wir Ihnen zeiteffiziente Abbruchverfahren zu fairen Konditionen.


Als erfahrenes Abrissunternehmen halten wir die gesetzlichen Vorgaben des Umweltbundesamts zu jedem Zeitpunkt ein und übernehmen auch die fachgerechte Entsorgung von nicht-recycelbarem Bauschutt.



Hausabriss – Die Arbeitsstättenverordnung auf der Baustelle


Sicherheit steht an oberster Stelle. Das betrifft das Personal auf der Baustelle, aber auch Anwohner. Zudem müssen Sachwerte geschützt werden. Durch die Abrissarbeiten dürfen keine Schäden an anderen Objekten und Flächen entstehen. 


Bei uns von Laukart Abbruch ist eine Gefährdungsbeurteilung immer der erste Schritt vor dem Beginn des Hausabrisses – sei es bei einem Abriss oder einem Rückbau. Auf Basis der jeweiligen Risikolage vor Ort treffen wir Sicherheitsmaßnahmen. Damit halten wir die geltende Arbeitsstättenverordnung ein. 


Beim Abriss von Bestandsimmobilien ist Asbest häufig einer der Gefährdungsfaktoren. Hier treffen wir mit entsprechender Schutzkleidung die richtigen Vorkehrungen. Als Richtlinie nutzen wir im Umgang mit Schadstoffen die aktuellen VDI- und DIN-Normen


Wir sind beim Thema Abriss immer aktuell informiert


Laukaurt Abbruch ist bundesweit aufgrund der umfassenden Kompetenzen rund um den Abriss von baulichen Strukturen geschätzt. Werfen Sie gerne einen Blick in unsere Referenzen, um einen Eindruck von unserem Leistungsspektrum zu bekommen. 


Wenn Sie uns für Abbruch-, Erd- oder Entsorgungsarbeiten engagieren, garantieren wir Ihnen, dass wir sämtliche Teilaspekte in Übereinstimmung mit der aktuellen Gesetzeslage durchführen. 


Das Bundesnaturschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung oder das Gesetz zur Kreislauf- und Abfallwirtschaft – wir sind stets auf dem neuesten Stand, um beim Abbruch bei Ihnen vor Ort möglichst nachhaltig handeln zu können.



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