Die Erschließung des Grundstücks ist ein Kostenpunkt, der von vielen beim Grundstückskauf nicht einkalkuliert wird. Der Grund dafür ist, dass es rund um die Grundstückserschließung viele Unsicherheiten gibt und der Ablauf oft nicht klar ist.
Je nach Grundstücksart können Kosten für die Erschließung anfallen oder auch nicht. Deshalb empfiehlt es sich, den Ablauf der Erschließung bereits vor dem Kauf des Grundstücks zu bedenken. So vermeiden Sie zusätzliche Kosten und können gemäß des Zeitplans fortfahren.
Sollten Sie selbst über wenig Fachwissen verfügen, hilft in diesem Punkt immer die Rücksprache mit einem Bausachverständigen oder dem zuständigen Architekturbüro.
Dass bei der Grundstückserschließung und dessen Ablauf oft von einer Kostenfalle gesprochen werden muss, liegt an folgenden Problemen:
Die Erschließung eines Grundstückes gliedert sich in zwei Aspekte, die im Ablauf in der Theorie weitgehend getrennt voneinander betrachtet werden können. In der Realität werden die Arbeiten dann hingegen doch oft von der gleichen Baufirma übernommen. Dies beschleunigt den Ablauf bei der Erschließung des Grundstücks und macht auch die Übersicht über den Prozess leichter.
Zum einen gibt es die verkehrsmäßige Erschließung des Grundstücks. Hier geht es um den Anschluss an bestehende Infrastruktur. Damit Sie Ihre fertige Immobilie später problemlos erreichen können, muss eine geeignete Straße oder Zufahrt angelegt werden. Im Ablauf des Bauprozess muss die verkehrsmäßige Erschließung des Grundstücks schon allein deshalb an erster Stelle stehen, damit Gerätschaften und Maschinen für den Bau an Ort und Stelle transportiert werden können.
Zum anderen wird mit der technischen Erschließung des Grundstücks der Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz hergestellt. Dies beinhaltet das Verlegen von Wasserleitungen (Frischwasser sowie Abwasser) und den Stromanschluss.
Im Detail gestaltet sich der Ablauf bei der Grundstückserschließung abhängig von der Grundstücksart.
Bauerwartungsland: In der Regel sind hier keinerlei Erschließungsarbeiten vorgenommen. Dies liegt daran, dass auch noch kein Bebauungsplan für das Bauerwartungsland existiert.
Bauland:
Ausgewiesenes Bauland verfügt bereits über einen Bebauungsplan. Dennoch müssen Erschließungskosten vom Bauherren übernommen werden, um die verkehrsmäßige und technische Erschließung vornehmen zu lassen.
Fertiges Bauland: Das fertige Bauland ist hier schon einen Schritt weiter im Ablauf der Grundstückserschließung. Grundsätzlich liegen die nötigen Leitungen und Zufahrtswege hier bereits zum Großteil vor. Nur die konkreten Anschlüsse innerhalb des Grundstücks fehlen noch.
Fertiges freies Bauland: Es fallen keine weiteren Erschließungskosten an.
Gute Planung vorausgesetzt, stellt die
Erschließung des Grundstücks kein aufwändiges Unterfangen dar und ist in ihrem Ablauf klar strukturiert. Sprechen Sie das Thema frühzeitig bei den ausführenden Baufirmen oder dem zuständigen Architekturbüro an. Damit gehen Sie unnötigen Ärger aus dem Weg und schließen diese erste Phase des Immobilienbaus souverän ab.
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